Arbeitssicherheit

Besuch der Berufsgenossenschaft (BG)

Was Unternehmen wissen und beachten sollten

📅01.10.2026 🕛10 Minuten lesen

Ein angekündigter oder sogar unangekündigter Besuch der Berufsgenossenschaft sorgt in vielen Betrieben zunächst für Unsicherheit. Häufig entstehen Fragen wie: Sind wir vorbereitet?, Drohen Konsequenzen? oder Was wird genau geprüft?

Dabei ist ein BG‑Besuch kein Grund zur Sorge. Im Gegenteil: Er ist ein fester Bestandteil des deutschen Arbeitsschutzsystems und dient in erster Linie dazu, Sicherheit und Gesundheit im Betrieb nachhaltig zu verbessern.

Wer den Hintergrund versteht und gut vorbereitet ist, erlebt eine BG‑Prüfung meist sachlich, konstruktiv und lösungsorientiert.

Gruppe in Warnwesten bei einer Betriebsbesichtigung im Hochregallager

Welche Aufgabe hat die Berufsgenossenschaft?

Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland und rechtlich im Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) verankert. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, Mitglied der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft seiner Branche zu sein.

Ihre Kernaufgaben sind:

  • die Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • der Schutz vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
  • die Versorgung und Unterstützung von Versicherten im Schadensfall

Damit erfüllen die Berufsgenossenschaften eine doppelte Rolle:
Sie sind Präventionspartner und Kontrollinstanz zugleich. Ziel ist nicht die Sanktion, sondern die nachhaltige Verbesserung von Arbeitsbedingungen.

Warum besucht die Berufsgenossenschaft einen Betrieb?

Ein BG‑Besuch erfolgt nicht zufällig. Die häufigsten Anlässe sind:

  • regelmäßige Präventions- und Betriebsbesichtigungen
  • meldepflichtige Arbeitsunfälle
  • auffällige Unfallhäufungen
  • Hinweise auf mögliche Mängel im Arbeitsschutz
  • Schwerpunktaktionen in bestimmten Branchen

Besonders in Bereichen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial – etwa Bau, Logistik, Produktion oder Chemie – finden Kontrollen häufiger statt. Doch auch Büro‑ und Dienstleistungsbetriebe werden geprüft, denn Arbeitsschutz gilt branchenübergreifend.

Zunehmend rücken zudem kleine Betriebe und Handwerksunternehmen stärker in den Fokus.

Kann die BG jederzeit erscheinen?

Es gibt keine feste Prüfungsroutine für alle Unternehmen. Die Häufigkeit richtet sich unter anderem nach:

  • Größe des Betriebs
  • Branche und Gefährdungsklasse
  • bisherigen Erkenntnissen aus früheren Prüfungen

Unternehmen mit gut organisierten Arbeitsschutzstrukturen werden in der Regel seltener geprüft.

Entscheidend ist jedoch nicht der Zeitpunkt der Kontrolle, sondern die dauerhafte Vorbereitung. Arbeitsschutz sollte so organisiert sein, dass der Betrieb jederzeit prüfbereit ist.

Was prüft die Berufsgenossenschaft konkret?

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der Arbeitgeber seine Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz zuverlässig erfüllt – sowohl organisatorisch als auch praktisch.

Typische Prüfpunkte sind:

  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterweisungen der Beschäftigten
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Maschinen- und Betriebsmittelsicherheit
  • Erste‑Hilfe‑Organisation
  • Brandschutz
  • Dokumentation und Nachweise
  • Maßnahmen nach Arbeitsunfällen

Besonderer Fokus: Flucht- und Rettungswege

Hier prüft die BG besonders genau:

  • Sind Fluchtwege jederzeit frei?
  • Sind sie eindeutig gekennzeichnet?
  • Funktioniert die Sicherheits- und Notbeleuchtung?

Schon teilweise blockierte Fluchtwege werden häufig als Mangel eingestuft.

Prüfplichtige Arbeitsmittel

Ebenfalls regelmäßig kontrolliert:

  • UVV‑ / DGUV‑Prüfungen von Maschinen und Geräten
  • Vollständige und nachvollziehbare Prüfprotokolle
  • Gültige Prüfkennzeichnungen

Fehlende oder abgelaufene Prüfungen zählen zu den häufigsten Beanstandungen.

 

Wie läuft eine BG‑Prüfung ab?

Der Ablauf ist meist klar strukturiert:

  1. Ankündigung (nicht immer)
  2. Begrüßung und Einführungsgespräch
  3. Betriebsbegehung
  4. Einsicht in Dokumente
  5. Abschlussgespräch mit Hinweisen
  6. Prüfprotokoll

Ein offenes, kooperatives Auftreten wirkt sich immer positiv aus.

 

Wer sollte beim BG‑Termin anwesend sein?

Ein gut vorbereiteter Termin vermittelt Professionalität. Sinnvoll ist die Teilnahme von:

  • Geschäftsführung oder verantwortlicher Führungskraft
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Betriebsarzt
  • ggf. Sicherheitsbeauftragten
  • relevanten Bereichsleitungen

Klare Zuständigkeiten erleichtern die Prüfung erheblich.

 

Welche Unterlagen sollten bereitliegen?

Eine saubere Dokumentation ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes. Wichtig sind unter anderem:

  • aktuelle Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterweisungsnachweise
  • Prüfprotokolle und Wartungsnachweise
  • Erste‑Hilfe‑Dokumentation
  • Betriebs- und Arbeitsanweisungen
  • Maßnahmen- und Verbesserungspläne

Eine digitale, übersichtliche Ablage spart Zeit und reduziert Stress.

 

Was passiert bei festgestellten Mängeln?

Mängel sind kein Ausnahmefall. In der Regel formuliert die BG:

  • konkrete Verbesserungsmaßnahmen
  • Fristen zur Umsetzung

Nur bei schwerwiegenden oder akuten Gefährdungen drohen strengere Konsequenzen wie Bußgelder oder Stilllegungen von Arbeitsbereichen.

Im Vordergrund steht fast immer die Verbesserung des Arbeitsschutzes, nicht die Bestrafung.

 

Wie erfolgt die Nachbereitung einer BG‑Prüfung?

Nach dem Termin sollten Unternehmen:

  • das Prüfprotokoll sorgfältig auswerten
  • Maßnahmen priorisieren
  • Verantwortlichkeiten festlegen
  • die Umsetzung dokumentieren

Diese Nachbereitung ist entscheidend für zukünftige Prüfungen – und für die tatsächliche Sicherheit im Betrieb.

 

Wie lässt sich Arbeitsschutz langfristig wirksam etablieren?

Nachhaltiger Arbeitsschutz basiert auf Systematik:

  • regelmäßige Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
  • Schulungen und Unterweisungen
  • klare Zuständigkeiten
  • interne Kontrollen
  • digitale Prozesse
  • gelebte Sicherheitskultur

Arbeitsschutz ist kein Einzelprojekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess.

 

Unterstützung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Gerade kleine und mittlere Betriebe stoßen intern schnell an Grenzen. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt unter anderem bei:

  • Vorbereitung auf BG‑Besuche
  • Durchführung von Betriebsbegehungen
  • Strukturierung der Dokumentation
  • Umsetzung gesetzlicher Anforderungen
  • Aufbau nachhaltiger Arbeitsschutzsysteme

Der externe Blick hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen und professionell zu beheben.

 

Fazit

Ein Besuch der Berufsgenossenschaft ist keine Bedrohung, sondern eine Chance. Unternehmen, die Arbeitsschutz strukturiert angehen, profitieren mehrfach:

  • höhere Sicherheit
  • rechtliche Absicherung
  • bessere Organisation
  • stärkere Mitarbeiterbindung

Arbeitsschutz sollte nicht nur erfüllt, sondern gelebt werden – als fester Bestandteil der Unternehmenskultur.

Weitere Artikel zum Thema: Arbeitssicherheit