FAQs

Häufige Fragen zum Arbeitsschutz
klar beantwortet.

GRUNDLAGEN

Ja – ohne Ausnahme. Das Arbeitsschutzgesetz gilt für jeden Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße. Wer auch nur einen Mitarbeitenden beschäftigt, ist verpflichtet, Gefährdungen zu beurteilen und Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Die Begriffe werden oft synonym verwendet. Arbeitssicherheit konzentriert sich auf die Vermeidung von Unfällen und technischen Gefahren. Arbeitsschutz ist der weitere Begriff, er umfasst auch Gesundheitsschutz, ergonomische Belastungen und psychische Gefährdungen.

Eine Sifa (Fachkraft für Arbeitssicherheit) unterstützt den Arbeitgeber bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Sie führt Gefährdungsbeurteilungen durch, begleitet Betriebsbegehungen, schult Mitarbeitende und ist Ansprechpartner bei allen sicherheitsrelevanten Fragen. Die Bestellung einer Sifa ist für die meisten Betriebe gesetzlich vorgeschrieben.

GEFÄHRDUNGS­BEURTEILUNG​

  • Wirksame und effiziente Schutzmaßnahmen.
  • Identifikation von Gefährdungen und Risiken.
  • Minimierung und Begrenzung von Ausfallzeiten.
  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen.

Der Zweck der Gefährdungsbeurteilung ist es, Gefährdungen zu erkennen und zu beseitigen, bevor sie zu einer Gefahr oder einem Gesundheitsrisiko werden. Diese Beurteilung ist der erste Schritt zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz.

Eine wichtige Form der Gefährdungsbeurteilung stellt darüber hinaus die Analyse der psychischen Belastungsfaktoren dar. In diesem Zusammenhang ist seit dem 01.01.2014 jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, psychische Belastungsfaktoren in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen!

Jeder Unternehmer ist verpflichtet Betriebsanweisungen zu erstellen. Sie bedürfen der Schriftform. Diese Pflicht ergibt sich aus unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen wie § 4 Arbeitsschutzgesetz, § 9 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz, § 12 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz, § 9 Betriebssicherheitsverordnung, § 2 Abs.1 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1,) sowie § 14 Gefahrstoffverordnung.

Die Beschäftigten müssen Betriebsanweisungen grundsätzlich einhalten, soweit sie nicht erkennbar gegen Sicherheit und Gesundheit gerichtet sind.

BERUFSGENOSSENSCHAFT

Die BG prüft die Umsetzung der gesetzlichen Mindestanforderungen: Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, sicherheitstechnische Betreuung, Erste-Hilfe-Ausstattung, Unfallmeldungen und Dokumentation. Wer gut aufgestellt ist, hat nichts zu befürchten.

In der Regel erhalten Sie eine Frist zur Nachbesserung. Bei schwerwiegenden Verstößen können Bußgelder oder weitere Konsequenzen folgen. Wir helfen Ihnen, Mängel schnell und sauber abzuarbeiten und sorgen dafür, dass beim nächsten Besuch alles stimmt.

Die BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe) ist die zuständige Berufsgenossenschaft für Betriebe in der Gastronomie, Lebensmittelproduktion und verwandten Branchen. Sie ist Pflichtmitglied-Organisation und zuständig für Unfallversicherung, Prävention und Prüfungen in diesen Branchen. Wir sind auf BGN-Betreuung spezialisiert.

UNTERWEISUNGEN​

Mindestens einmal jährlich, bei bestimmten Tätigkeiten, gefährlichen Stoffen oder nach Unfällen auch häufiger. Entscheidend ist: Die Unterweisung muss dokumentiert und von den Mitarbeitenden unterschrieben sein. Ohne Nachweis gilt sie im Zweifel als nicht durchgeführt.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Für viele Standardthemen ist eine digitale Unterweisung möglich und anerkannt. Bei praktischen Tätigkeiten oder sicherheitskritischen Themen ist eine Präsenzunterweisung sinnvoller. Wir beraten Sie, was für Ihren Betrieb passt.

EXTERNE SIFA

Sie darf den Unternehmer bzw. das Unternehmen beraten und Empfehlungen abgeben. Eine Sifa unterstützt das Unternehmen bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie identifiziert potenzielle Gefahrenquellen, analysiert Risiken und entwickelt entsprechende Präventions- und Schutzmaßnahmen. Sie unterstützt bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, bei der Schulung der Mitarbeiter und nimmt an der ASA-Sitzung teil.

Die Einsatzzeit im Unternehmen hängt im erheblichen Maße von der Anzahl der Mitarbeiter und außerdem der jeweiligen Branche ab.

Die externe Sicherheitsfachkraft muss eine spezielle langjährige Ausbildung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft absolviert haben.

Grundlage um die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit in Deutschland starten zu können ist in der Regel ein abgeschlossenes Studium in einem technischen oder naturwissenschaftlichen Fachbereich oder eine entsprechende Berufsausbildung mit Berufserfahrung und einem Abschluss zum Techniker oder Meister.

Die Ausbildung umfasst theoretische Inhalte wie Arbeitsschutzgesetze, Gefährdungsbeurteilung, Unfallverhütung und praktische Erfahrungen durch Praktika oder Betriebsbesichtigungen.

Nach erfolgreichem Abschluss erhält man eine Anerkennungsurkunde als Fachkraft für Arbeitssicherheit von der jeweiligen Berufsgenossenschaft.

MANAGEMENTSYSTEME ​

Das Audit kann durch interne Auditoren oder externe Experten erfolgen.

Wichtig ist, dass die Auditoren unabhängig, objektiv und qualifiziert sind.

Externe Auditoren bringen oft zusätzliche Fachkompetenz und einen neutralen Blick mit.

Idealerweise vor Ort im Unternehmen, um die praktische Umsetzung des Arbeitsschutzes direkt zu prüfen.

Alternativ sind auch Remote-Audits möglich, z. B. über Microsoft Teams, insbesondere bei eingeschränktem Zugang oder internationalen Standorten.

Nach Audittyp:

  • First Party Audit (Internes Audit): Vom Unternehmen selbst durchgeführt zur Selbstbewertung und Vorbereitung auf externe Audits.
  • Second Party Audit (Lieferantenaudit): Vom Kunden beim Lieferanten durchgeführt zur Bewertung von Prozessen und Produkten.
  • Third Party Audit (Zertifizierungsaudit): Durch unabhängige Organisationen zur offiziellen Bestätigung der Normkonformität.

Das Audit dient der kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Es hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen, Abweichungen zu dokumentieren und gezielte Maßnahmen zur Optimierung einzuleiten.

Zudem ist es eine zentrale Voraussetzung für die Managementbewertung und die ISO 45001-Zertifizierung.

Audits werden in regelmäßigen, geplanten Intervallen durchgeführt – typischerweise jährlich.

Bei größeren Firmen sind die Audits über ein Auditjahresprogramm organisiert. Sie finden über das Jahr verteilt in den verschiedenen Unternehmensbereichen statt.

Zusätzlich können sie bei besonderen Anlässen wie Vorfällen, Änderungen im System oder auf Wunsch der Geschäftsleitung stattfinden.

EXTERNER QMB

Temporäre Übernahme von Aufgaben im Qualitätsmanagement durch externe Experten.

Unterstützung bei Audits, Zertifizierungsvorbereitungen und Prozessoptimierung.

Bei kurzfristigem Bedarf, z. B. bei Ausfall interner Verantwortlicher.

Bei zeitlich begrenzten Projekten oder zur Überbrückung bis zur Festanstellung.

Einarbeitung Ihres neuen, festangestellten Mitarbeiters, durch unsere QM Interim Managers – Dadurch kein Know-How Verlust.

Sofortige Verfügbarkeit – oft innerhalb derselben Woche.

Um Fachkompetenz schnell und flexibel ins Unternehmen zu holen.

Um geplante und ungeplante Personalausfälle, schnell und kompetent zu kompensieren.

Zur Sicherstellung der Normenkonformität und Zertifikatsaufrechterhaltung.

Zur effizienten Lösung komplexer Qualitätsprobleme und Reklamationen.

Ein Interim Qualitätsmanagementbeauftragter (QMB) übernimmt zeitweise die Aufgaben des Qualitätsverantwortlichen in einem Unternehmen.

Er unterstützt bei der Pflege, Weiterentwicklung und Normenkonformität von QM-Systemen.

Einsatzbereiche: ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001

Um aktuelles QM-Fachwissen und Experten-Know-how ins Unternehmen zu holen.

Zur Schonung interner Ressourcen und Vermeidung teurer Schulungen.

Für die professionelle Sicherstellung der ISO-Zertifikatsanforderungen.

  • Auditmanagement (System-, Prozess-, Produktaudits)
  • Maßnahmenmanagement
  • Qualitätsplanung und Planung der Qualitätssicherung
  • Schulungsmanagement und Durchführung von Schulungen
  • Prozessmanagement
  • Lieferantenbewertung und -audits
  • Management Reviews und Datenanalysen
  • Aufrechterhaltung Management Systeme

Bei Personalausfällen oder zur Überbrückung bis zur Festanstellung.

Für die Abarbeitung aktueller Themen oder zur Einarbeitung neuer Mitarbeitender.

Kurzfristig verfügbar – oft innerhalb derselben Woche.

Übernahme der Rolle des Qualitätsmanagementbeauftragten (QMB) durch externe Experten

Pflege und Weiterentwicklung des QM-Systems

Auditmanagement (Planung, Durchführung, Nachbereitung)

Unterstützung bei Qualitätssicherung und -planung

Einführung, Pflege und Schulung Q-Methoden (z. B. FMEA, SPC, MSA)

Ansprechpartner für Q-Fragen für Kollgen, Kunden, Lieferanten und Zertifizierer

Teilnahme an Kunden-, Lieferanten- und Zertifizierungsaudits

KMU, Start-ups, die die Funktion des QMB nicht selbst ausführen können und sich die Kosten für teure QMB-Schulungen sparen wollen.

Größere Unternehmen mit QM-Verantwortlichen in Projekten für eine definierte Laufzeit.

Unternehmen, die Fachkompetenz benötigen oder personelle Engpässe überbrücken müssen.

Unternehmen, die auf das Gesamtbudget achten müssen und darum den externen QMB nur wenige Tage im Monat buchen.