Aufbau, Inhalte und Anforderungen nach DIN 14096 (Teil A, B und C)
📅01.10.2026 🕛10 Minuten lesen
Die betriebliche Brandschutzordnung ist ein zentraler Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes. Ihr oberstes Ziel ist der Schutz von Menschenleben und die klare Regelung des richtigen Verhaltens im Brandfall. Darüber hinaus unterstützt sie Unternehmen dabei, Brände zu vermeiden und im Ernstfall geordnet zu reagieren.
In diesem Beitrag erfahren Sie:
- was eine Brandschutzordnung ist,
- wie sie nach DIN 14096 aufgebaut ist,
- welche Inhalte die Teile A, B und C haben,
- und ob eine Brandschutzordnung verpflichtend ist.
Was versteht man unter einer Brandschutzordnung?
Eine Brandschutzordnung fasst verbindliche Regeln zusammen, die der Brandverhütung dienen und das Verhalten im Brandfall eindeutig regeln. Ziel ist es, im Ernstfall eine schnelle Alarmierung, sichere Evakuierung und wirksame Erstmaßnahmen zu ermöglichen.
Sie ist nach der DIN 14096 strukturiert und besteht aus bis zu drei Teilen. Diese richten sich jeweils an unterschiedliche Personengruppen im Gebäude – von Besuchern bis zu speziell beauftragten Mitarbeitenden.
Aufbau der Brandschutzordnung nach DIN 14096
Teil | Zielgruppe | Inhalt |
Teil A | Alle Personen im Gebäude | Kurze, verständliche Verhaltensregeln im Brandfall |
Teil B | Beschäftigte ohne besondere Brandschutzaufgaben | Detaillierte Anweisungen zu Brandverhütung und Verhalten |
Teil C | Personen mit Brandschutzaufgaben | Maßnahmen, Zuständigkeiten und Abläufe im Brandschutz |
Brandschutzordnung – Teil A
Verhalten im Brandfall (Aushang)
Der Teil A richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten – also auch Besucher, Kunden oder externe Dienstleister. Er muss gut sichtbar ausgehängt werden und ist bewusst kurz und übersichtlich gehalten.
Typische Inhalte:
- Hinweise zur Brandverhütung
- Verhaltensregeln im Brandfall
- Notrufnummern
- Hinweise zu Flucht und Evakuierung
Gängige Aussagen sind beispielsweise:
- Brände vermeiden
- Ruhe bewahren
- Brand melden (112)
- Personen in Sicherheit bringen
- Löschversuch nur bei Eigengefahrlosigkeit
Gestaltungsvorgaben für Teil A
- Mindestformat: DIN A4
- umlaufender roter Rand (mind. 10 mm)
- schwarze Schrift auf weißem Hintergrund
- Verwendung normgerechter Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010
- feste Anordnung von Text, Überschrift und Piktogrammen
Abweichungen von Aufbau und Symbolik sind nicht zulässig.
Brandschutzordnung – Teil B
Regeln für Beschäftigte
Der Teil B richtet sich an alle Mitarbeitenden, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten und keine besonderen Brandschutzaufgaben haben.
Ziel ist es, Beschäftigten klare Handlungssicherheit zu geben – sowohl im Alltag als auch im Brandfall.
Typische Inhalte von Teil B:
- Maßnahmen der Brandverhütung
- Umgang mit Zündquellen und brennbaren Stoffen
- Freihalten von Flucht- und Rettungswegen
- Brandmeldung und Alarmierung
- Verhalten im Brandfall
- Hinweise zu Löschmitteln und Löschversuchen
Teil B muss:
- betriebsspezifisch angepasst sein
- den Beschäftigten schriftlich ausgehändigt werden
- Bestandteil der regelmäßigen Brandschutzunterweisung sein
(gemäß § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1)
Brandschutzordnung – Teil C
Aufgaben für Brandschutzverantwortliche
Der Teil C ist für Personen vorgesehen, die besondere Aufgaben im Brandschutz übernehmen, zum Beispiel:
- Brandschutzbeauftragte
- Brandschutzhelfer
- Sicherheitsbeauftragte
- Führungskräfte mit Sonderaufgaben
Hier werden konkrete Zuständigkeiten und Maßnahmen festgelegt.
Inhalte von Teil C sind unter anderem:
- Organisation des Brandschutzes
- vorbeugende Maßnahmen
- Alarmierung und Einsatzkoordination
- Unterstützung der Feuerwehr
- Schutz von Personen, Sachwerten und Umwelt
- Nachbereitung von Brandereignissen
Teil C ist stets objekt- und organisationsspezifisch zu erstellen.
Ist eine Brandschutzordnung verpflichtend?
Eine Brandschutzordnung ist nicht pauschal bundesweit vorgeschrieben. Die Verpflichtung ergibt sich häufig aus:
- landesspezifischem Baurecht
- Sonderbauvorschriften
- Bau‑ oder Betriebsgenehmigungen
- Auflagen von Brandschutz- oder Gewerbebehörden
In bestimmten Fällen kann – mit behördlicher Zustimmung – auf Teil B und C verzichtet werden, etwa bei:
- geringem Gefährdungspotenzial
- übersichtlichen, ebenerdigen Gebäuden
- klaren und kurzen Fluchtwegen
Teil A ist jedoch in der Praxis nahezu immer erforderlich.
Aktualisierung und Prüfung der Brandschutzordnung
Eine Brandschutzordnung muss:
- bei Nutzungsänderungen, Umbauten oder neuen Gefährdungen angepasst werden
- mindestens alle zwei Jahre fachkundig geprüft werden
Wird sie bauaufsichtlich gefordert, muss sie spätestens zum Beginn der Nutzung verbindlich in Kraft gesetzt werden.
Fazit
Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist ein zentrales Instrument für sicheren und geordneten Brandschutz im Unternehmen. Richtig erstellt und regelmäßig aktualisiert:
- schützt sie Menschenleben
- unterstützt eine schnelle Evakuierung
- sorgt für klare Abläufe im Ernstfall
- erhöht die Rechtssicherheit für Unternehmen
Als externer Ansprechpartner unterstützt IBSANA Unternehmen bei der Erstellung, Prüfung und Aktualisierung von Brandschutzordnungen sowie im gesamten organisatorischen, vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz.