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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung | Gestalten Sie ein gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Gestalten Sie ein gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld

📅20.10.2026 🕛10 Minuten lesen

Psychische Belastung im Unternehmen beginnt nicht erst mit einer Erkrankung. Oft beginnt sie viel früher: bei ständigem Zeitdruck, ungeklärten Zuständigkeiten, Personalmangel, schlecht planbaren Dienstzeiten oder fehlender Kommunikation.

Gerade in kleinen Unternehmen gehört vieles davon zum Alltag.

Ein Mitarbeiter fällt kurzfristig aus. Ein anderer übernimmt die Schicht. Gleichzeitig wartet ein Kunde, das Telefon klingelt, eine Lieferung verspätet sich und eine Führungskraft versucht, fünf Probleme gleichzeitig zu lösen.

Ein einzelner solcher Tag ist noch nicht das Problem.

Aber was passiert, wenn daraus Normalität wird?

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Inhaltsverzeichnis

  1. Was bedeutet psychische Belastung bei der Arbeit?
  2. Was ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?
  3. Welche Belastungsfaktoren sollten betrachtet werden?
  4. Für welche Unternehmen ist sie relevant?
  5. Was verlangt das Arbeitsschutzgesetz?
  6. Was bringt die Gefährdungsbeurteilung Ihrem Unternehmen?
  7. Wie kann die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?
  8. Praxisbeispiele aus Gastgewerbe und Lebensmittelbranche
  9. So unterstützt IBSANA
  10. Fazit

1. Was bedeutet psychische Belastung bei der Arbeit

Zunächst ein wichtiger Punkt:

Psychische Belastung ist nicht automatisch etwas Negatives.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beschreibt psychische Belastung entsprechend DIN EN ISO 10075-1 als die Gesamtheit der erfassbaren äußeren Einflüsse, die psychisch auf einen Menschen einwirken. Solche Belastungen gehören grundsätzlich zur Arbeit. Sie können aktivieren und Lernen fördern, bei ungünstiger Art, Intensität oder Dauer aber beispielsweise auch zu Stressreaktionen, Ermüdung oder verminderter Wachsamkeit beitragen.  

Das bedeutet:

Nicht der Mensch wird beurteilt. Die Arbeitsbedingungen werden betrachtet.

Dieser Unterschied ist mir besonders wichtig.

Es geht nicht um die Frage:

„Was stimmt mit meinem Mitarbeiter nicht?“

Sondern vielmehr um:

„Wie ist die Arbeit organisiert und was können wir besser gestalten?“

Das verändert den Blick auf das gesamte Thema.

2. Was ist eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist Teil der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung.

Der Arbeitgeber muss nach § 5 Arbeitsschutzgesetz beurteilen, welchen Gefährdungen Beschäftigte bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind. Das Gesetz nennt psychische Belastungen bei der Arbeit ausdrücklich als möglichen Gefährdungsfaktor.

Die sogenannte „GB Psyche“ ist dabei kein Persönlichkeitstest, keine psychologische Untersuchung und keine Diagnose einzelner Beschäftigter.

Untersucht werden arbeitsbezogene Bedingungen.

Beispielsweise:

  • Wie hoch sind Arbeitsmenge und Zeitdruck?
  • Sind Aufgaben und Verantwortlichkeiten eindeutig?
  • Werden Beschäftigte häufig unterbrochen?
  • Sind Dienst- und Arbeitszeiten planbar?
  • Funktioniert die Kommunikation?
  • Gibt es ausreichend Unterstützung?
  • Wie funktioniert Führung?
  • Können Beschäftigte Einfluss auf ihre Arbeit nehmen?
  • Sind Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung angemessen?

Die BAuA ordnet relevante Faktoren unter anderem den Bereichen Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation und Arbeitszeit, soziale Beziehungen, Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung zu.  

3. Wo können psychische Belastungsfaktoren entstehen?

Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgabe

Kritische Faktoren können beispielsweise sein:

  • sehr hohe Arbeitsintensität,
  • unklare oder widersprüchliche Anforderungen,
  • geringe Handlungsspielräume,
  • fehlende oder unzureichende Informationen,
  • monotone Tätigkeiten,
  • hohe emotionale Anforderungen,
  • unzureichende Qualifikation oder Einarbeitung.

Arbeitsorganisation und Arbeitszeit

Hier lohnt sich besonders der Blick auf:

  • Zeit- und Leistungsdruck,
  • häufige Unterbrechungen,
  • dauerhaft hohe Arbeitsmengen,
  • schlecht abgestimmte Arbeitsabläufe,
  • fehlende Pausen und Erholung,
  • schwer planbare Arbeitszeiten,
  • unklare Verantwortlichkeiten und Befugnisse.

Führung und Zusammenarbeit

Auch das tägliche Miteinander gehört dazu:

  • fehlendes Feedback,
  • mangelnde Anerkennung,
  • geringe Unterstützung,
  • Konflikte,
  • gestörte Kommunikation,
  • aggressives oder destruktives Verhalten.

Arbeitsumgebung und Arbeitsmittel

Psychische Belastungen können außerdem mit Lärm, ungünstigem Klima, schlechten Lichtverhältnissen, räumlicher Enge, ungünstiger Ergonomie oder ungeeigneten Arbeitsmitteln zusammenhängen.

Mein Merksatz:

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung sucht nicht nach „schwierigen Menschen“, sondern nach Arbeitsbedingungen, die wir besser gestalten können.

4. Gerade kleine Unternehmen sollten genau hinschauen

Die gesetzliche Gefährdungsbeurteilung ist keine Aufgabe, die nur große Konzerne betrifft.

  • 5 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen kann die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend sein.

Für kleine Unternehmen liegt darin sogar eine Chance.

Denn Probleme sind häufig sehr nah am betrieblichen Alltag:

„Warum funktioniert die Schichtübergabe nicht?“

„Warum müssen Mitarbeiter ständig einspringen?“

„Warum kommt es zwischen Küche und Service immer wieder zu Reibungen?“

„Warum werden dieselben Fehler mehrfach gemacht?“

„Warum fehlen Informationen genau dann, wenn sie gebraucht werden?“

Solche Fragen können wertvolle Ausgangspunkte sein, um Arbeitsbedingungen systematisch zu betrachten.

5. Was sagt das Arbeitsschutzgesetz?

Drei Punkte sind besonders wichtig:

  • 5 ArbSchG: Gefährdungsbeurteilung

Der Arbeitgeber muss beurteilen, welchen Gefährdungen Beschäftigte bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind. Psychische Belastungen bei der Arbeit werden ausdrücklich genannt.  

  • 6 ArbSchG: Dokumentation

Der Arbeitgeber muss über die erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung hervorgehen.

Psychische Belastung gehört zum Arbeitsschutz

Die BAuA stellt klar, dass psychische Belastungen und mögliche negative gesundheitliche Folgen ebenso im Arbeitsschutz zu berücksichtigen sind wie körperliche Arbeitsbelastungen oder technisch-stoffliche Gefährdungen.  

Kurz gesagt: Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist kein freiwilliges „Nice-to-have“, sondern gehört zur Gefährdungsbeurteilung.

6. Was bringt das Ihrem Unternehmen?

Genau hier möchte ich den Blick von der Pflicht zur Chance verändern.

Sie schaffen Klarheit

Eine strukturierte Analyse macht sichtbar, an welchen Stellen Arbeitsorganisation, Kommunikation oder Verantwortlichkeiten verbessert werden sollten.

Sie kommen vom Bauchgefühl zu konkreten Maßnahmen

Nicht:

„Bei uns ist gerade irgendwie zu viel Stress.“

Sondern beispielsweise:

„Die Dienstplanung ist zu kurzfristig. Wir definieren deshalb eine konkrete Veränderung, einen Verantwortlichen und überprüfen anschließend die Wirksamkeit.“

Genau dieses Prinzip findet sich auch in den BGN-Beurteilungshilfen: Belastungen erkennen, Maßnahmen festlegen, Verantwortlichkeiten und Fristen bestimmen und anschließend die Wirksamkeit prüfen.

Sie beziehen Ihre Beschäftigten ein

Die von dir bereitgestellten BGN-Hilfen sehen ausdrücklich die Beobachtung und Befragung von Beschäftigten sowie deren Beteiligung bei Verbesserungsmaßnahmen vor.

Sie erfüllen Ihre Dokumentationspflicht nachvollziehbar

Bewertung, Maßnahmen und deren Überprüfung werden dokumentiert. Das entspricht dem Grundgedanken von § 6 ArbSchG.

Sie verbessern Arbeit dort, wo sie tatsächlich stattfindet

Und genau das ist für mich guter Arbeitsschutz:

Nicht Papier für den Ordner produzieren, sondern Arbeit besser gestalten.

7. Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchgeführt?

Es gibt nicht für jedes Unternehmen dieselbe passende Vorgehensweise.

Die BAuA betont beteiligungs- und verständigungsorientierte Prozesse. Führungskräfte und Beschäftigte sollen als zentrale Gestaltungsakteure einbezogen werden.

Ein praxisnaher Ablauf kann deshalb so aussehen:

Schritt 1: Arbeitsbereiche festlegen

Welche Tätigkeiten und Bereiche müssen betrachtet werden?

Schritt 2: Belastungsfaktoren ermitteln

Je nach Unternehmensgröße und Situation können beispielsweise strukturierte Beobachtung und Befragung eingesetzt werden. Die BGN-Beurteilungshilfen nutzen hierfür unter anderem das Beobachtungsinterview.

Schritt 3: Ergebnisse beurteilen

Wo besteht konkreter Handlungsbedarf?

Schritt 4: Maßnahmen entwickeln

Gemeinsam werden realistische Verbesserungen für die Arbeitsbedingungen festgelegt.

Schritt 5: Verantwortlichkeiten und Termine festlegen

Wer macht was bis wann?

Dieser Punkt verhindert, dass aus einer guten Idee nur ein weiteres Dokument wird.

Schritt 6: Maßnahmen umsetzen und dokumentieren

Die Ergebnisse und Maßnahmen werden nachvollziehbar in die Gefährdungsbeurteilung aufgenommen.

Schritt 7: Wirksamkeit überprüfen

Hat die Veränderung tatsächlich geholfen?

Die BGN-Beurteilungshilfen sehen ausdrücklich die Überprüfung der Wirksamkeit gewählter Maßnahmen vor.

8. Ein Blick in Gastgewerbe, Backgewerbe und Lebensmittelbranche

Für IBSANA ist dieser Punkt besonders interessant, weil wir uns intensiv mit den Anforderungen von BGN-Mitgliedsbetrieben beschäftigen.

Gastgewerbe

Die aktuelle BGN-Beurteilungshilfe für das Gastgewerbe unterscheidet unter anderem zwischen Empfang/Verwaltung, Küche, Service und Housekeeping. Betrachtet werden dort beispielsweise Dienstplanung, Ruhepausen, ungeplante Zusatzschichten, Kommunikation, Führung, Zusammenarbeit und emotionale Anforderungen beim Umgang mit Gästen.

Backgewerbe

Im Backgewerbe werden unter anderem Produktion und Verkauf betrachtet. Themen sind beispielsweise Arbeitszeit, Arbeitsablauf, Kommunikation, Führung, Zusammenarbeit, Beteiligung und im Verkauf der Umgang mit Konflikten, Beschwerden sowie aggressiven Kunden.

Fleischwirtschaft

Auch hier werden unter anderem Produktion und Verkauf betrachtet. Die BGN-Hilfe enthält beispielsweise Aspekte zu Arbeitszeit, Zusammenarbeit, Führung, Qualifikation und emotionaler Inanspruchnahme im Kundenkontakt.  

Nahrungsmittelherstellung und Getränkeindustrie

Hier unterscheidet die BGN beispielsweise Produktion, Verwaltung und Logistik. Bewertet werden unter anderem Handlungsspielraum, Arbeitszeit, Arbeitsabläufe, Kommunikation, Führung, Beteiligung und Arbeitsplatzsicherheit.  

Das zeigt sehr schön:

Psychische Belastung sieht nicht in jedem Unternehmen gleich aus. Eine gute Gefährdungsbeurteilung muss deshalb zur tatsächlichen Arbeit passen.

Files

Beurteilungshilfen Psychische Gefährdungen im Betrieb Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie (1)

Beurteilungshilfe Psychische Gefährdungen im Betrieb Backgewerbe (1)

Beurteilungshilfe Psychische Gefährdungen im Betrieb Gastgewerbe

Beurteilungshilfen Psychische Gefährdungen im Betrieb Fleischwirtschaft (2)

9. Was bekommen Sie bei IBSANA?

Bei IBSANA soll aus der Bewertung praktische Umsetzung entstehen.

Je nach Unternehmensgröße und Ausgangssituation unterstützen wir dabei,

  • geeignete Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festzulegen,
  • psychische Belastungsfaktoren strukturiert zu betrachten,
  • Beschäftigte sinnvoll einzubeziehen,
  • Handlungsbedarf nachvollziehbar herauszuarbeiten,
  • geeignete Maßnahmen gemeinsam zu entwickeln,
  • Verantwortlichkeiten und Termine festzulegen,
  • Ergebnisse strukturiert zu dokumentieren und
  • die Wirksamkeit der Maßnahmen im Blick zu behalten.

Damit wird die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung Teil eines funktionierenden Arbeitsschutzsystems und nicht nur ein Dokument, das anschließend abgelegt wird.

Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen in Berlin, Brandenburg und im Spreewald möchten wir Arbeitsschutz verständlich und umsetzbar gestalten.

Ich bin Dirk Ibscher, Geschäftsinhaber von IBSANA und Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Und ich möchte zum Schluss bewusst einen Gedanken setzen:

Was wäre, wenn nicht der einzelne Mensch das Problem ist, sondern ein Arbeitsablauf, der jeden Tag unnötig Kraft kostet?

Ein schlecht organisierter Dienstplan.

Eine Verantwortlichkeit, die niemand wirklich kennt.

Informationen, die immer zu spät ankommen.

Eine Führungskraft, die selbst so unter Zeitdruck steht, dass für Feedback keine Zeit mehr bleibt.

Vielleicht müssen wir dann gar nicht zuerst fragen:

„Wie machen wir unsere Beschäftigten belastbarer?“

Sondern:

„Wie gestalten wir Arbeit besser?“

Genau darin liegt für mich moderner Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Sicher. Menschlich. Wirksam.

Fazit

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist weit mehr als ein gesetzlicher Pflichtpunkt.

Richtig eingesetzt, hilft sie Unternehmen dabei, Arbeitsbedingungen strukturiert zu betrachten, Schwachstellen sichtbar zu machen und konkrete Verbesserungen anzustoßen.

Nicht die Persönlichkeit Ihrer Beschäftigten steht dabei auf dem Prüfstand.

Die Arbeit steht auf dem Prüfstand.

Und manchmal beginnen die wirksamsten Veränderungen mit einer erstaunlich einfachen Frage:

„Was macht unsere Arbeit heute unnötig schwer und was können wir gemeinsam daran ändern?“

Wie ist das bei Ihnen?

Haben Sie das Thema bereits gelöst?
Was sind Ihre größten Herausforderungen bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?

Quellen

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