Entscheidungshilfe für Unternehmen, die rechtssicher und wirtschaftlich handeln wollen
01.10.2026 10 Minuten lesen
Arbeitsschutz ist in Deutschland kein „Nice‑to‑have“, sondern Pflicht. Spätestens wenn der erste Mitarbeitende beschäftigt wird, müssen Unternehmen eine sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen. Dabei stellt sich fast immer dieselbe Frage:
Brauchen wir eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit – oder ist eine externe Lösung die bessere Wahl?
Dieser Leitfaden zeigt praxisnah, welche Unterschiede es gibt, welche Kosten entstehen und welches Modell für welche Unternehmensgröße sinnvoll ist.
Fachkraft für Arbeitssicherheit – was steckt dahinter?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) unterstützt den Arbeitgeber bei allen Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Ihre Aufgabe ist es, Risiken zu erkennen, Unfälle zu vermeiden und sichere Arbeitsbedingungen mitzugestalten.
Die rechtliche Basis bilden unter anderem:
- das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- die DGUV Vorschrift 2
Wichtig dabei:
▪ Die SiFa berät – sie übernimmt keine Unternehmerverantwortung.
▪ Die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit bleibt immer bei der Unternehmensleitung.
Ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht?
Ja – ohne Ausnahme.
Sobald ein Unternehmen mindestens eine beschäftigte Person hat, ist eine sicherheitstechnische Betreuung gesetzlich vorgeschrieben (§5 ASiG, DGUV Vorschrift 2).
Diese Betreuung kann organisiert werden durch:
- eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit
- eine externe Fachkraft (Dienstleister)
- das Unternehmermodell (nur für sehr kleine Betriebe möglich)
Wie viel Betreuung ist erforderlich?
Der notwendige Zeitaufwand richtet sich nach:
- Branche und Gefährdungsniveau
- Anzahl der Beschäftigten
- tatsächlichen betrieblichen Risiken
Orientierungswerte für die Grundbetreuung pro Mitarbeiter und Jahr:
|
Branche / Tätigkeit |
Zeitaufwand |
|
Büro / Verwaltung |
ca. 0,5 Stunden |
|
Produktion / Technik |
ca. 1,5 Stunden |
|
Baugewerbe |
ca. 2,5 Stunden |
Zusätzlich kommt die anlassbezogene Betreuung, z. B. bei:
- neuen Maschinen
- Arbeitsunfällen
- Umstrukturierungen
- Behörden- oder Zertifizierungsaudits
Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
Zu den zentralen Tätigkeiten gehören unter anderem:
- Durchführung und Fortschreibung von Gefährdungsbeurteilungen
- Analyse von Arbeitsunfällen und Beinaheereignissen
- Beratung der Geschäftsführung zu Arbeitsschutzmaßnahmen
- Mitwirkung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Auswahl und Beurteilung von Arbeitsmitteln
- Schulungen und Unterweisungen von Beschäftigten
- Dokumentation für Behörden, Berufsgenossenschaften und Audits
- Begleitung von Prüfungen und Kontrollen
Interne oder externe SiFa – wo liegen die Unterschiede?
Die gesetzlichen Aufgaben sind identisch. Unterschiede ergeben sich vor allem in der Organisation.
|
Aspekt |
Interne SiFa |
Externe SiFa |
|
Vertragsform |
Arbeitsverhältnis |
Dienstleistungsvertrag |
|
Kosten |
hoch |
gut kalkulierbar |
|
Flexibilität |
gering |
hoch |
|
Erfahrung |
meist betriebsspezifisch |
branchenübergreifend |
|
Aktualität von Normen |
abhängig von Fortbildung |
meist sehr hoch |
Interne Fachkräfte kennen intern die Abläufe sehr gut.
Externe Fachkräfte bringen dafür oft Erfahrungen aus vielen Branchen und Betrieben mit.
Haftung: Wer trägt die Verantwortung bei Unfällen?
Ein weitverbreiteter Irrtum:
❌ „Die Fachkraft für Arbeitssicherheit haftet.“
✅ Fakt ist:
Die Haftung liegt immer beim Arbeitgeber bzw. der Geschäftsführung.
Fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Betreuung, drohen unter anderem:
- Bußgelder
- Regressforderungen der Berufsgenossenschaft
- strafrechtliche Konsequenzen bei schweren Unfällen
- persönliche Haftung der Unternehmensleitung
Eine SiFa senkt diese Risiken vor allem durch strukturierte Prävention und saubere Dokumentation.
Kostenvergleich: interne vs. externe Fachkraft
Interne Fachkraft für Arbeitssicherheit
Typische Kostenbestandteile:
- Gehalt
- Aus- und Weiterbildung
- Arbeitszeitanteile
- Vertretung bei Krankheit oder Urlaub
- Verwaltungsaufwand
Grobe Größenordnung:
- 65.000 – 85.000 € pro Jahr (zzgl. Weiterbildung)
Für kleine und mittlere Unternehmen ist das häufig wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Kosten richten sich nach:
- Mitarbeiterzahl
- Branche
- Gefährdungsklasse
Typische Jahreskosten:
- 1–10 Mitarbeitende: ca. 500 – 1.200 €
- 10–50 Mitarbeitende: ca. 1.200 – 3.500 €
- 50–250 Mitarbeitende: ca. 3.000 – 12.000 €
Vorteil:
✔ planbar
✔ keine Personalkosten
✔ sofort einsatzbereit
Kündigung & Flexibilität – ein oft unterschätzter Faktor
Interne Fachkraft
Interne SiFa genießen einen besonderen Kündigungsschutz, um ihre Unabhängigkeit zu sichern.
Das bedeutet für Unternehmen:
- eingeschränkte Kündigungsmöglichkeiten
- langfristige Bindung
- hohe personelle Fixkosten
Externe Fachkraft
- Kündigung gemäß Vertrag (oft 1–3 Monate)
- einfacher Anbieterwechsel möglich
- hohe Anpassungsfähigkeit
Gerade für KMU ist dieser Punkt strategisch entscheidend.
Wie schnell ist eine externe SiFa verfügbar?
In der Praxis starten externe Fachkräfte oft:
- innerhalb weniger Tage
- spätestens innerhalb von 1–2 Wochen
Das ist besonders relevant bei:
- Neugründungen
- kurzfristigen Behördenprüfungen
- fehlender oder überfälliger Betreuung
Welches Modell passt zu welchem Unternehmen?
Kleine Unternehmen (1–50 Mitarbeitende)
➡ Externe Fachkraft
- wirtschaftlich
- wenig Organisationsaufwand
- schnelle Rechtssicherheit
Mittelständische Unternehmen (50–250 Mitarbeitende)
➡ Kombinationsmodell
- interne Ansprechpartner (z. B. Sicherheitsbeauftragte)
- externe Fachkraft für Systematik & Rechtssicherheit
Industrie & Bau
➡ Interne oder hybride Lösung
- hohe Gefährdungen
- komplexe Prozesse
- hohe Präsenz erforderlich
Fazit
Die Frage „intern oder extern?“ lässt sich nicht pauschal beantworten – sie hängt von Größe, Gefährdung und Organisation ab.
Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind besonders sinnvoll für:
- kleine und mittlere Unternehmen
- Betriebe ohne eigene Arbeitsschutzabteilung
- Unternehmen mit wechselnden Anforderungen
Interne Fachkräfte lohnen sich vor allem bei:
- großen Organisationen
- hoher Gefährdung
- dauerhaftem Betreuungsbedarf
In vielen Fällen ist ein Hybridmodell die beste Lösung:
interne Nähe kombiniert mit externer Expertise.
Quellen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
https://www.bmas.de
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
https://www.gesetze-im-internet.de/asig/
DGUV Vorschrift 2
https://www.dguv.de
BAuA – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
https://www.baua.de