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Einsatzzeiten-Rechner für SiFa und Betriebsarzt
Betriebe sind verpflichtet, für die Grundbetreuung in der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit verbindliche Einsatzzeiten nachzuweisen.
Die Berechnung der vorgeschriebenen Einsatzzeiten für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit erfolgt nach einer gesetzlich festgelegten Formel.
Was im ersten Moment kompliziert klingt, ist in der Praxis ganz einfach:
Unser Einsatzzeitenrechner unterstützt Sie bei der Ermittlung des erforderlichen Betreuungsaufwands für Ihre Grundbetreuung.
Grundbetreuung in nur drei Schritten berechnen
Arbeitgebende sind gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie der DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, ihr Unternehmen durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie einen Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin betreuen zu lassen.
Ziel ist es, vergleichbare Anforderungen für ähnliche Betriebe zu schaffen und gleichzeitig eine Betreuung sicherzustellen, die sich am tatsächlichen Bedarf des Unternehmens orientiert.
Der Umfang der Betreuung richtet sich nach:
- der Anzahl der Beschäftigten und
- der Betreuungsgruppe, die anhand des jeweiligen Wirtschaftszweigs (WZ-Code) ermittelt wird.
Unterschieden wird dabei zwischen:
- Grundbetreuung mit klar festgelegten Einsatzzeiten und
- betriebsspezifischer Betreuung, die sich individuell an den Gefährdungen im Betrieb orientiert.
Die betriebsspezifische Betreuung kann nicht über eine Formel berechnet werden und ist nicht Bestandteil dieses Rechners.
Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung ergeben zusammen die Gesamtbetreuung.
Häufige Fragen zum Rechner
Unterschied Grund- & betriebsspezifischen Betreuung
Die Grundbetreuung beinhaltet regelmäßige Besuche des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie umfasst die Gefährdungsbeurteilung sowie die Beratung des Unternehmens in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Die anlassbezogene Betreuung erfolgt bei konkreten arbeitsmedizinischen oder sicherheitstechnischen Anlässen, wie zum Beispiel bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder -stoffe, bei Beschwerden von Mitarbeiter*innen oder bei Unfällen.
Wie ist die Berechnung für Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern?
In der DGUV Vorschrift 2 steht dazu: „Der Umfang der zu erbringenden betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung besteht in der Durchführung von Grundbetreuungen und anlassbezogenen Betreuungen.“
Es werden keine konkreten Einsatzzeiten vorgegeben. Beide Betreuungsarten können einzeln oder kombiniert eingesetzt werden.
Was, wenn ich die passende Branche für mein Unternehmen in der Auswahl nicht finden kann?
Wenn Sie Ihr Unternehmen nicht in den aufgeführten Betreuungsgruppe finden oder sich nicht sicher über die Zuordnung sind, können Sie uns gerne über unser Formular kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wer überwacht die DGUV Vorschrift 2?
Das sind Gewerbeaufsicht und Unfallversicherungsträger.
Wie werden die Einsatzzeiten berechnet?
Grundsätzlich wird die Formel “Beschäftigtenzahl x Einsatzzeit je nach Betreuungsgruppe = Betreuungszeit pro Jahr” genutzt.
Wie berechnen sich die Einsatzzeiten SiFa?
Die Aufteilung der Einsatzzeiten zwischen SiFa und Betriebsarzt ist flexibel. Der Mindestanteil von 20% für die SiFa darf dabei nicht unterschritten werden.
Unser Einsatzzeitenrechner zeigt die empfohlene Einsatzzeit für die SiFa. Das sind 80% der gesamten Grundbetreuung. Durch betriebliche Betreuungserfordernisse kann sich dieser Richtwert ändern. Wichtig ist, dass die Gesamteinsatzzeiten nicht unterschritten werden.
Wie berechnen sich die Einsatzzeiten des Betriebsarztes?
Die Aufteilung der Einsatzzeiten zwischen SiFa und Betriebsarzt ist flexibel. Der Mindestanteil von 20% für den Betriebsarzt darf dabei nicht unterschritten werden.
Durch betriebliche Betreuungserfordernisse kann sich dieser Richtwert ändern. Wichtig ist, dass die Gesamteinsatzzeiten nicht unterschritten werden.
Können arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen auf die Einsatzzeiten angerechnet werden?
Ja, sie sind Bestandteil des betriebsspezifischen Teils der Betreuung, fließen aber nicht in die Einsatzzeiten der Grundbetreuung ein.
Bereit für den nächsten Schritt?
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