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Einsatzzeiten-Rechner für SiFa und Betriebsarzt

Betriebe sind verpflichtet, für die Grundbetreuung in der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit verbindliche Einsatzzeiten nachzuweisen.

Die Berechnung der vorgeschriebenen Einsatzzeiten für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit erfolgt nach einer gesetzlich festgelegten Formel.

Was im ersten Moment kompliziert klingt, ist in der Praxis ganz einfach:

Unser Einsatzzeitenrechner unterstützt Sie bei der Ermittlung des erforderlichen Betreuungsaufwands für Ihre Grundbetreuung.

Arbeitgebende sind gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie der DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, ihr Unternehmen durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie einen Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin betreuen zu lassen.

Ziel ist es, vergleichbare Anforderungen für ähnliche Betriebe zu schaffen und gleichzeitig eine Betreuung sicherzustellen, die sich am tatsächlichen Bedarf des Unternehmens orientiert.

Der Umfang der Betreuung richtet sich nach:

  • der Anzahl der Beschäftigten und
  • der Betreuungsgruppe, die anhand des jeweiligen Wirtschaftszweigs (WZ-Code) ermittelt wird.

 

Unterschieden wird dabei zwischen:

  • Grundbetreuung mit klar festgelegten Einsatzzeiten und
  • betriebsspezifischer Betreuung, die sich individuell an den Gefährdungen im Betrieb orientiert.

 

Die betriebsspezifische Betreuung kann nicht über eine Formel berechnet werden und ist nicht Bestandteil dieses Rechners.

Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung ergeben zusammen die Gesamtbetreuung.

Rechner

Angestellte

 


 

 


 

Betreuungsgruppe

Hier können Sie Ihre Betreuungsgruppe herausfinden.

Häufige Fragen zum Rechner

Die Grundbetreuung beinhaltet regelmäßige Besuche des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie umfasst die Gefährdungsbeurteilung sowie die Beratung des Unternehmens in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Die anlassbezogene Betreuung erfolgt bei konkreten arbeitsmedizinischen oder sicherheitstechnischen Anlässen, wie zum Beispiel bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder -stoffe, bei Beschwerden von Mitarbeiter*innen oder bei Unfällen.

In der DGUV Vorschrift 2 steht dazu: „Der Umfang der zu erbringenden betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung besteht in der Durchführung von Grundbetreuungen und anlassbezogenen Betreuungen.“

Es werden keine konkreten Einsatzzeiten vorgegeben. Beide Betreuungsarten können einzeln oder kombiniert eingesetzt werden.

Wenn Sie Ihr Unternehmen nicht in den aufgeführten Betreuungsgruppe finden oder sich nicht sicher über die Zuordnung sind, können Sie uns gerne über unser Formular kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Das sind Gewerbeaufsicht und Unfallversicherungsträger.

Grundsätzlich wird die Formel “Beschäftigtenzahl x Einsatzzeit je nach Betreuungsgruppe = Betreuungszeit pro Jahr” genutzt.

Die Aufteilung der Einsatzzeiten zwischen SiFa und Betriebsarzt ist flexibel. Der Mindestanteil von 20% für die SiFa darf dabei nicht unterschritten werden.

Unser Einsatzzeitenrechner zeigt die empfohlene Einsatzzeit für die SiFa. Das sind 80% der gesamten Grundbetreuung. Durch betriebliche Betreuungserfordernisse kann sich dieser Richtwert ändern. Wichtig ist, dass die Gesamteinsatzzeiten nicht unterschritten werden.

Die Aufteilung der Einsatzzeiten zwischen SiFa und Betriebsarzt ist flexibel. Der Mindestanteil von 20% für den Betriebsarzt darf dabei nicht unterschritten werden.

Durch betriebliche Betreuungserfordernisse kann sich dieser Richtwert ändern. Wichtig ist, dass die Gesamteinsatzzeiten nicht unterschritten werden.

Ja, sie sind Bestandteil des betriebsspezifischen Teils der Betreuung, fließen aber nicht in die Einsatzzeiten der Grundbetreuung ein.