Rechtssicher organisiert – mit IBSANA
01.10.2026 10 Minuten lesen
Die BGN – Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat sich bei Ihnen gemeldet und fordert eine Arbeitsschutzbetreuung an?
Dann sind Sie nicht allein – und hier genau richtig.
Viele Betriebe aus Gastronomie, Hotellerie, Lebensmittelhandwerk oder der Fleischwirtschaft reagieren zunächst überrascht:
„Wir zahlen doch schon Beiträge an die BGN – warum brauchen wir jetzt zusätzlich eine Betreuung im Arbeitsschutz?“
Die Antwort ist eindeutig:
Beiträge zahlen allein reicht nicht aus.
Warum die BGN eine Arbeitsschutzbetreuung verlangt
Die Beiträge zur BGN dienen der Absicherung im Schadensfall – etwa bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Alle Mitgliedsbetriebe zahlen in einen gemeinsamen Versicherungstopf ein, sodass im Ernstfall medizinische Versorgung, Rehabilitation und Entschädigungen gesichert sind.
Gleichzeitig verfolgt der Gesetzgeber einen klaren Präventionsgedanken:
Unfälle und Gesundheitsgefahren sollen gar nicht erst entstehen.
Deshalb sind Unternehmen verpflichtet, ihren Arbeitsschutz aktiv und organisiert umzusetzen. Genau hier setzt die gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung an.
Was bedeutet sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung konkret?
Die BGN fordert eine strukturierte Arbeitsschutzbetreuung, bestehend aus zwei festen Säulen:
▪ Sicherheitstechnische Betreuung
durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), z. B.:
- Durchführung und Fortschreibung von Gefährdungsbeurteilungen
- Begleitung sicherheitstechnischer Prüfungen
- Begehungen von Arbeitsplätzen
- Organisation von Unterweisungen
- Unterstützung bei Maschinen‑ und Anlagensicherheit
- Erstellung und Pflege der Arbeitsschutzdokumentation
▪ Betriebsärztliche Betreuung
durch eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt, u. a.:
- arbeitsmedizinische Vorsorge
- Beratung zu gesundheitlichen Belastungen
- ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
- Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen
Diese Form der Betreuung wird als BGN‑Regelbetreuung bezeichnet.
Die zentrale Rolle der Gefährdungsbeurteilung
Ein häufiger Fehler in der Praxis:
Es wird zwar eine Betreuung „beauftragt“, die Gefährdungsbeurteilungen fehlen aber oder sind unvollständig.
Gerade bei Prüfungen durch die BGN ist das ein kritischer Punkt, denn:
- Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des Arbeitsschutzes
- Sie legt fest, wo und wann Betreuung erforderlich ist
- Sie ist Grundlage für anlassbezogene Maßnahmen
Unvollständige oder pauschale Gefährdungsbeurteilungen zählen zu den häufigsten Beanstandungen bei sicherheitstechnischen Prüfungen.
Wer unterstützt Sie dabei?
IBSANA – Sicher. Menschlich. Wirksam.
unterstützt Unternehmen als externer Partner bei der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung nach den Vorgaben der BGN.
Ihr Ansprechpartner:
Dirk Ibscher, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Berater im Arbeitsschutz.
IBSANA betreut Unternehmen unter anderem aus:
- Gastronomie & Hotellerie
- Lebensmittel‑ und Getränkeindustrie
- Bäckereien & Konditoreien
- Fleischwirtschaft
- handwerklich geprägten Betrieben im BGN‑Umfeld
Leistungen im Rahmen der BGN‑Betreuung
IBSANA übernimmt für Ihren Betrieb unter anderem:
- ✅ BGN‑Regelbetreuung
- ✅ sicherheitstechnische Prüfungen und Begehungen
- ✅ vollständige und rechtssichere Arbeitsschutzdokumentation
- ✅ Erstellung und Aktualisierung aller Gefährdungsbeurteilungen
- ✅ Vorbereitung und Begleitung bei BGN‑Prüfungen
- ✅ klare Struktur – minimaler Zeitaufwand für den Betrieb
Alles aus einer Hand – praxisnah und verständlich.
Wichtig zu wissen
Viele Betriebe entscheiden sich zunächst für den günstigsten Anbieter der Arbeitsschutzbetreuung. Häufig zeigt sich jedoch später:
- Gefährdungsbeurteilungen sind unvollständig
- Dokumentationen sind nicht prüffähig
- Anforderungen der BGN wurden nicht vollständig umgesetzt
Gerade diese Punkte prüft die BGN sehr genau.
IBSANA setzt deshalb auf individuelle, betriebsnahe Arbeitsschutzlösungen, die den tatsächlichen Arbeitsalltag berücksichtigen – nicht auf Standardvorlagen.
Zu den Betreuungsformen bei der BGN
Regelbetreuung
Pflicht für größere Betriebe:
- Grundbetreuung
- betriebsspezifische Betreuung
Der Umfang richtet sich nach:
- Gefährdungspotenzial
- Branche
- Beschäftigtenzahl
Alternative Betreuung (für kleinere Betriebe)
Betriebe bis zu 50 Beschäftigte können – unter bestimmten Voraussetzungen – alternative Modelle nutzen (z. B. Unternehmer‑ oder Kompetenzzentrenmodell).
Unabhängig davon bleiben Gefährdungsbeurteilung und Eigenverantwortung Pflicht.
Sicherheitstechnische Prüfung: vorbereitet statt überrascht
IBSANA versteht sich nicht als Kontrollinstanz, sondern als Partner auf Augenhöhe. Ziel ist es, dass Ihr Betrieb:
- jederzeit prüfbereit ist
- keine Angriffsfläche bei BGN‑Prüfungen bietet
- rechtssicher organisiert bleibt
Ohne unnötigen Stress. Ohne Papierchaos.
Fazit
Die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung bei der BGN ist keine bürokratische Hürde, sondern ein wesentlicher Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung.
Mit einer professionellen Betreuung:
- senken Sie Unfall‑ und Gesundheitsrisiken
- schaffen Rechtssicherheit
- entlasten Führungskräfte
- erfüllen die Anforderungen der BGN zuverlässig
IBSANA unterstützt Sie dabei – klar, strukturiert und praxisnah.